KRONE: Am Schulweg attackiert: Kind nach Hundebiss im Stich gelassen: Straffrei
Hundebiss auf dem Schulweg: Diversion nach Fahrerflucht in Illmitz
Ein Fall von fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 88 StGB und Imstichlassen einer Verletzten gemäß § 94 StGB, sorgte am Bezirksgericht Neusiedl am See für Aufsehen. Ein Entlebucher Sennenhund hatte sich losgerissen und ein achtjähriges Mädchen auf dem Schulweg in den Oberschenkel gebissen. Unserer Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie hätte sich vom Unfallort entfernt, ohne Hilfe zu leisten, was eine tagelange polizeiliche Recherche nach sich zog.
Im Prozess zeigte sich unsere Mandantin schließlich geständig und übernahm Verantwortung. Da sie bereits im Gerichtssaal ein Schmerzensgeld in der Höhe von 1.600 Euro leistete, stimmte das Gericht unserem Antrag auf Diversion zu. Das Verfahren wurde gegen eine einjährige Probezeit und einen geringen Pauschalkostenbeitrag eingestellt und unsere Mandantin ist nicht vorbestraft. Als Rechtsanwalt und Experte für Strafrecht zeigt dieser Fall deutlich, wie eine frühzeitige Schadensgutmachung den Ausgang eines Strafverfahrens massiv beeinflussen kann. Im Falle einer Tierattacke ist eine fundierte Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich, um zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Konsequenzen rechtssicher zu klären.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.



