KRONE: 16-Jähriger sticht Nachbarn nieder

Freispruch von der Mordanklage!

Im Wiener Landesgericht wurde ein 16-jähriger Jugendlicher ursprünglich wegen Mordes (§ 75 StGB, → siehe Rechtsanwalt Mord) und schwerer Nötigung (§ 106 StGB) angeklagt. Sascha Flatz, Rechtsanwalt in Wien, übernahm die Verteidigung des Jugendlichen. Im Prozess gelang es Rechtsanwalt Sascha Flatz, die Geschworenen davon zu überzeugen, die Tat nicht als Mord, sondern als absichtlich schwere Körperverletzung (§ 87 StGB) zu beurteilen. Der Angeklagte wurde zudem vom Vorwurf der schweren Nötigung (§ 106 StGB) freigesprochen.

Damit konnte die Verteidigung eine wesentliche Änderung der rechtlichen Beurteilung erreichen. Statt einer Verurteilung wegen Mordes und einer Strafe von bis zu 15 Jahren, erfolgte der Schuldspruch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung (§87 StGB) nach dem Jugendstrafrecht, für die ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren vorgesehen ist. Der Jugendliche wurde zu einer sehr milden Strafe von 30 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, wobei fünf Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Diese waren durch die Untersuchungshaft bereits verbüßt. Nach dem Prozess wurde der Jugendliche sofort aus der Haft entlassen.

Der Fall zeigt die Bedeutung einer konsequenten und differenzierten Verteidigung im Strafverfahren. Strafverteidiger Sascha Flatz vertritt Beschuldigte und Angeklagte in Wien insbesondere in komplexen Strafverfahren.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel in der Kronen Zeitung.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Rathausstraße 5/3
1010 Wien

Kontakt:
+43 1 402 64 67
office@rechtsanwalt-flatz.at

Bürozeiten:
Mo-Do: 09:00 – 17:30 Uhr
Fr: 09:00 – 15:30 Uhr

Artikel teilen