Kurz zusammengefasst
Die Kosten eines Rechtsanwalts hängen von Umfang, Komplexität und der Dauer des jeweiligen Verfahrens ab. Eine transparente Einschätzung ist daher besonders wichtig. Unsere Kanzlei bietet daher eine kostengünstige Erstberatung zu einem festen Preis von € 250,00 an, bei der die weitere Vorgehensweise sowie die voraussichtlich zu erwartenden Kosten besprochen werden.
Je nach Fall erfolgt die Abrechnung entweder nach Rechtsanwaltstarifgesetz oder nach unserem Stundensatz. Unser Stundensatz beträgt € 450,00. In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten ganz oder teilweise.
Eine frühzeitige Klärung der Kosten sorgt für Planungssicherheit und verhindert unerwartete finanzielle Belastungen.
Kostet für die Unterstützung eines Rechtsanwalts?
Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist mit Kosten verbunden, da gute juristische Leistungen ihren Preis haben. Bei uns erhalten Sie jedoch eine erstklassige Rechtsvertretung und Verteidigung in Strafsachen zu fairen Konditionen. Die Höhe des Honorars richtet sich vor allem nach dem Zeitaufwand, den eine gründliche Vorbereitung erfordert. Grundlage für die Berechnung unserer Honorare sind das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar-Kriterien.
Kostentransparenz und Erstgespräch
Transparenz ist uns besonders wichtig. In einem Erstgespräch informieren wir Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten, sodass Sie keine unerwarteten finanziellen Belastungen befürchten müssen.
Wichtigkeit anwaltlicher Unterstützung
Gerade in Strafsachen sollten Sie keinesfalls aus Kostengründen auf einen Rechtsanwalt verzichten. Eine strafrechtliche Verurteilung kann Sie deutlich mehr kosten, wenn Sie durch eine Haftstrafe Ihren Arbeitsplatz oder Wohnung verlieren. Zudem sind Sie mit einem Eintrag im Strafregister von vielen Berufen ausgeschlossen oder werden von Firmen nicht eingestellt. Ebenso hat eine Verurteilung den Verlust Ihrer Gewerbeberechtigung und ein Berufsverbot als GmbH-Geschäftsführer zur Folge. Zusätzlich kann Ihnen die Lenkerberechtigung entzogen werden. Solche Rechtsfolgen können somit Ihre berufliche und persönliche Zukunft erheblich gefährden.
Auch im Zivilrecht lohnt sich eine rechtzeitige anwaltliche Beratung, um teure Rechtsstreitigkeiten und unnötige Fehler zu vermeiden. Einmal entstandene Fehler sind oft nur mit hohem Aufwand und Kosten zu beheben.
Effiziente und kostengünstige Struktur
Dank der schlanken Struktur unserer Kanzlei können wir zielgerichtet und ohne unnötige administrative Hürden arbeiten. Dadurch gewährleisten wir effiziente Lösungen bei überschaubaren Kosten.
Leistungsübersicht
Kosten Erstberatung
Wir bieten eine kostengünstige Erstberatung zur Klärung der weiteren Vorgehensweise an. Die Kosten betragen € 250,00 für 50 Minuten. Sollten Sie uns anschließend beauftragen, wird dieser Betrag auf das Honorar angerechnet, wodurch die Erstberatung letztlich kostenlos ist. Die Kosten für unsere weiteren Leistungen werden, wir Ihnen dann in diesem Gespräch mitteilen, sofern der Arbeitsaufwand eingeschätzt werden kann. Dies ist meistens erst dann der Fall, wenn uns die Dauer der Hauptverhandlung bekannt ist.
Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz
Das Rechtsanwaltstarifgesetz regelt die Vergütung von Leistungen, wie etwa Verhandlungen. In streitigen zivilrechtlichen Verfahren trägt die unterlegene Partei die Verfahrenskosten (Obsiegensprinzip). In bestimmten Fällen kommen auch die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz zur Anwendung.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie, ob Deckung besteht. In der Regel übernimmt die Versicherung unsere Kosten und auch die gegnerischen Kosten, wenn Deckung besteht. In Strafverfahren werden Kosten eines Strafverteidigers immer nur nachträglich nach einem Freispruch erstattet. Vorab müssen Sie das Honorar jedoch vorstrecken.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne einen Experten, der Sie bei der Auswahl einer passenden Rechtsschutzversicherung unterstützt.
Abrechnung nach Zeitaufwand
Falls keine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz möglich ist, erfolgt die Verrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand. Die kleinste Einheit beträgt 15 Minuten, der Stundensatz liegt bei € 450,00 brutto (€ 375,00 netto).
Pauschalhonorar
Alternativ bieten wir Pauschalhonorare an, wenn der Arbeitsaufwand aufgrund unserer Erfahrung kalkulierbar ist – etwa bei Vertragsprüfungen oder Vertragserstellungen.


