HEUTE: „Zum Sterben zurückgelassen“ 22-Jährige lag tot in Wiener Wohnung – es war Mord!“
Kurz zusammengefasst
Gerechtigkeit nach tragischem Tod: Mordurteil am Landesgericht Wien
Ein erschütternder Kriminalfall um den Tod einer 22-jährigen Frau fand vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien statt. Was zunächst als tragischer Unglücksfall im Drogenmilieu erschien, entpuppte sich im Zuge der Beweisaufnahme als vorsätzliches Tötungsdelikt. Dem Hauptangeklagten wurde vorgeworfen, dem Opfer eine tödliche Dosis Morphium verabreicht und die junge Frau anschließend hilflos sterbend in einer Wohnung zurückgelassen zu haben, ohne die Rettungskräfte zu verständigen.
In dem Geschworenenprozess vertrat Rechtsanwalt Sascha Flatz die Hinterbliebenen als Opfervertreter. Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob durch rechtzeitige Hilfeleistung das Leben der jungen Wienerin hätte gerettet werden können. Während die Verteidigung des Hauptangeklagten den Mordvorsatz bestritt, bestätigte der medizinische Gutachter zweifelsfrei, dass das Opfer bei sofortiger notärztlicher Hilfe überlebt hätte.
Zuerst wurde der Angeklagte nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Die Geschworenen folgten jedoch den Ausführungen von Opfervertreter Sascha Flatz, der auf Mord plädierte. Der Haupttäter wurde dann wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt. Zusätzlich muss er den Angehörigen insgesamt 46.000 Euro Schmerzengeld und Begräbniskosten bezahlen. „Unsere Mandantin ist erleichtert, dass es nach diesem schweren Schicksalsschlag ein gerechtes Urteil gegeben hat“, hielt Sascha Flatz nach der Urteilsverkündung fest.
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