HEUTE: Mann wegen 100 Euro getötet – 10 Jahre Haft

Strafrecht: Erwirkung der Mindeststrafe nach Raub mit Todesfolge
In einem emotionalen und juristisch hochkomplexen Verfahren vor dem Wiener Landesgericht wurde eine 27-jährige Mandantin wegen schweren Raubes mit tödlichem Ausgang gemäß § 143 StGB angeklagt. Da der Vorfall, ein Sturz nach einem Stoß, der zum Tod eines 78-jährigen Mannes führte, rechtlich als schwerer Raub gewertet wurde, sah das Gesetz einen massiven Strafrahmen von mindestens 10 bis 20 Jahren oder Lebenslang vor.
Die Staatsanwaltschaft legte der Mandantin zur Last, das Opfer vorsätzlich gestoßen zu haben, um an Bargeld zu gelangen. Als Strafverteidiger konzentrierte sich Mag. Sascha Flatz darauf, die tragischen Lebensumstände, die schwere Alkoholisierung und die tiefe Reue der Mandantin in den Vordergrund zu rücken. Wir konnten dem Gericht glaubhaft darlegen, dass keine Tötungsabsicht vorlag, sondern es sich um eine verzweifelte „Dummheit“ aus einer sozialen Notlage heraus handelte.
Durch die einfühlsame und strategisch fundierte Verteidigung im Strafrecht gelang uns ein bemerkenswertes Ergebnis: Trotz der tragischen Konsequenzen des Vorfalls sprachen die Geschworenen und Berufsrichter lediglich die gesetzliche Mindeststrafe von 10 Jahren Haft aus. Angesichts der Schwere des Delikts und der ursprünglichen Gefahr einer weit höheren Freiheitsstrafe ist dieses Urteil als Erfolg der Verteidigung zu werten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dieser Fall zeigt, dass ein spezialisierter Anwalt selbst bei schwersten Vorwürfen durch Menschlichkeit und juristische Präzision das mildestmögliche Strafmaß erwirken kann.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „heute.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Rathausstraße 5/3
1010 Wien

Kontakt:
+43 1 402 64 67
office@rechtsanwalt-flatz.at

Bürozeiten:
Mo-Do: 09:00 – 17:30 Uhr
Fr: 09:00 – 15:30 Uhr

Artikel teilen