Ihnen wird Suchtgifthandel vorgeworfen?
Die sogenannte Grenzmenge spielt im österreichischen Suchtmittelrecht eine entscheidende Rolle. Denn: Wird eine bestimmte Grenzmenge überschritten, drohen deutlich höhere Strafen – bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf Strafrecht und vertrete regelmäßig Mandanten, die wegen Suchtgifthandel angeklagt sind. Hier erfahren Sie, was die Grenzmenge bedeutet und warum Sie in einem Strafverfahren unbedingt anwaltlichen Beistand brauchen.
Was bedeutet Grenzmenge im Suchmittelrecht
Die Grenzmenge ist eine gesetzlich festgelegte Mindestmenge eines Suchtgiftes, ab der Gerichte automatisch von Suchtgifthandel ausgehen. Dies auch dann, wenn es keine konkreten Hinweise auf einen Verkauf gibt.
Sie ist im § 28b SMG (Suchtmittelgesetz) definiert und wird in der Suchtgift-Grenzmengenverordnung für jedes Suchtmittel einzeln festgelegt. Maßgeblich ist nicht die Bruttomenge, sondern der Reinheitsgehalt der gefundenen Substanz – also die Menge des Wirkstoffs in Reinform.
Warum ist die Grenzmenge so wichtig?
Wird die Grenzmenge überschritten, geht das Gericht davon aus, dass nicht bloß Eigenkonsum, sondern Handel mit Suchtmitteln vorliegt. Dadurch kommen nicht mehr die milderen Strafbestimmungen des § 27 SMG, sondern die schärferen Vorschriften des § 28 oder § 28a SMG zur Anwendung. Das kann den Unterschied zwischen einer Geldstrafe und bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe oder sogar Lebenslang bedeuten.
Was ist der Reinheitsgehalt von Suchmitteln?
Die Reinsubstanz (oder „Reinheitsgehalt“) bezeichnet im Suchtmittelrecht den tatsächlichen Wirkstoffanteil eines gefundenen Suchtgiftes, also wie viel des verbotenen Stoffes in reiner Form tatsächlich enthalten ist. Bei Drogen wird fast nie ein reiner Wirkstoff gefunden. Die Substanzen sind üblicherweise gestreckt oder verunreinigt. Daher zählt für die strafrechtliche Bewertung nicht die Gesamtmenge, sondern wie viel reines Suchtgift darin steckt.
Beispiele für Grenzmengen gängiger Suchtmittel bei Straßenqualität
Nachstehend daher eine Tabelle, wann bei üblicher Straßenqualität die Grenzmenge gängiger Suchtgifte überschritten wird. Das Überschreiten der Grenzmenge wird anhand einer chemischen Analyse, welche den Reinheitsgrad des Suchtmittels bestimmt, berechnet. Bereits geringe Abweichungen im Reinheitsgrad können daher erhebliche Auswirkungen auf die Strafhöhe haben.
| Bezeichnung | Grenzmenge in Gramm | Üblicher Reinheitsgehalt | Grenzmenge bei Straßenqualität | 15-fache Grenzmenge | 25-fache Grenzmenge |
| Marihuana (THCA) | 40 | 10% – 20% | 400g – 200g | 6.000g – 3.000g | 10.000g – 5.000g |
| Marihuana Delta 9- THC | 20 | 1% | |||
| Heroin | 3 | 10% – 25% | 12g – 30g | 180g – 450g | 300g – 750g |
| Speed | 10 | 10% – 20 % | 50g – 100g | 750g – 1.500g | 1.250g – 2.500g |
| LSD | 0,01 | 0,0001g pro Einheit | ca 100 Einheiten | ca. 1.500 Einheiten | ca 2.500 Einheiten |
| Ectasy | 30 | 0,05 pro Einheit | 600 Stück | ca. 9.000 Einheiten | ca 15.000 Einheiten |
| Kokain | 15 | 50% | 30g | 450g | 750g |
Der Unterschied zwischen THCA und Delta 9-THC ist, dass die lebende Pflanze kein THC enthält, sondern THCA. Erst bei der Aushärtung und Trocknung von Cannabis wandelt sich THCA langsam in THC um.
Welche Strafen drohen bei Überschreiten der Grenzmenge?
Die Strafdrohungen im Suchtmittelgesetz (SMG) sind gestaffelt – je nach Menge und Umständen:
- § 27 SMG (unter der Grenzmenge):
Besitz für den Eigengebrauch – bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe. - § 28 SMG (Vorbereitungshandlungen):
z. B. Anbau oder Lagerung über der Grenzmenge – bis zu 3 Jahre. - § 28a Abs. 1 SMG (Suchtgifthandel):
Überlassen oder Weitergabe über der Grenzmenge – bis zu 5 Jahre. - § 28a Abs. 2 Z 3 SMG (15-fache Überschreitung der Grenzmenge):
1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. - § 28a Abs. 4 Z 3 SMG (25-fache überschreitung der Grenzmenge):
1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. - § 28a Abs. 5 SMG (kriminelle Vereinigung oder Führungsrolle):
10 bis 20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe.
Zusätzliche Verschärfungen drohen bei:
- Gewerbsmäßigkeit, also um fortlaufendes Einkommen zu erzielen (§ 70 StGB)
- Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 278 StGB)
Ausführlichere Informationen zu den genauen Strafen bei Suchtgifthandel finden Sie hier.
Ein Beispiel aus der Praxis
Wer zu Hause eine Cannabis-Plantage mit 400 Pflanzen betreibt und bei der Ernte 800 g Blüten gewinnt, hat bei einem Reinheitsgehalt von 20 % bereits 160 g THCA – das entspricht viermal der Grenzmenge von 40 Gramm. Wird ein Teil davon verkauft, liegt Suchtgifthandel nach § 28a SMG vor. Bei 3 kg Marihuana (entspricht über 600g Reinsubstanz) liegt daher eine 15-fache Überschreitung (§ 28a Abs 2 Zif. 3 SMG) vor. Der Strafrahmen hierfür beträgt 1 bis 10 Jahre Haft. Bei 2 Kilo Kokain (entspricht 1.000g Reinsubstanz), liegt eine 25- fache Überschreitung (§ 28a Abs 4 Zif 3 SMG) vor. Der Strafrahmen hierfür beträgt 1 bis 15 Jahre Haft
Was tun, wenn bei Ihnen Drogen gefunden wurden?
Reden Sie nicht mit der Polizei – reden Sie mit mir.
Viele Mandanten begehen den Fehler, vorschnell Aussagen zu machen, die später gegen sie verwendet werden. Dabei haben Sie das Recht zu schweigen – und sollten davon unbedingt Gebrauch machen, bis ich als Ihr Strafverteidiger im Suchtmittelrecht Akteneinsicht genommen habe.
Fehler bei der Berechnung der Grenzmenge oder beim Nachweis des Vorsatzes können im Prozess entscheidend sein. Bereits ein Fehler von 0,1 Gramm Reinsubstanz kann mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Zudem erlebe ich auch häufig, dass Beschuldigte unter Druck viel mehr zugeben, als die Ermittlungsbehörden Ihnen überhaupt nachweisen können.
Deswegen verweigern Sie die Aussage, bis Sie mit mir als Ihrem Strafverteidiger und Experten im Suchtmittelrecht gesprochen haben.
FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Rechtsgrundlagen für Suchtmittelrecht
Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meinen Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.
Über den Autor
Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz ist als Rechtsanwalt in Österreich tätig und berät Privatpersonen sowie Unternehmen in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten. In seinen Beiträgen auf dieser Website erläutert er aktuelle rechtliche Fragestellungen und bereitet juristische Themen verständlich und praxisnah auf.


