Grenzmenge im Suchtmittelrecht

Grenzmengen im Suchtmittelrecht – Strafbarkeit und Mengen im österreichischen Strafrecht

Ihnen wird Suchtgifthandel vorgeworfen?

Die sogenannte Grenzmenge spielt im österreichischen Suchtmittelrecht eine entscheidende Rolle. Denn: Wird eine bestimmte Grenzmenge überschritten, drohen deutlich höhere Strafen – bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf Strafrecht und vertrete regelmäßig Mandanten, die wegen Suchtgifthandel angeklagt sind. Hier erfahren Sie, was die Grenzmenge bedeutet und warum Sie in einem Strafverfahren unbedingt anwaltlichen Beistand brauchen.

Was bedeutet Grenzmenge im Suchmittelrecht

Die Grenzmenge ist eine gesetzlich festgelegte Mindestmenge eines Suchtgiftes, ab der Gerichte automatisch von Suchtgifthandel ausgehen. Dies auch dann, wenn es keine konkreten Hinweise auf einen Verkauf gibt.

Sie ist im § 28b SMG (Suchtmittelgesetz) definiert und wird in der Suchtgift-Grenzmengenverordnung für jedes Suchtmittel einzeln festgelegt. Maßgeblich ist nicht die Bruttomenge, sondern der Reinheitsgehalt der gefundenen Substanz – also die Menge des Wirkstoffs in Reinform.

Warum ist die Grenzmenge so wichtig?

Wird die Grenzmenge überschritten, geht das Gericht davon aus, dass nicht bloß Eigenkonsum, sondern Handel mit Suchtmitteln vorliegt. Dadurch kommen nicht mehr die milderen Strafbestimmungen des § 27 SMG, sondern die schärferen Vorschriften des § 28 oder § 28a SMG zur Anwendung. Das kann den Unterschied zwischen einer Geldstrafe und bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe oder sogar Lebenslang bedeuten.

Was ist der Reinheitsgehalt von Suchmitteln?

Die Reinsubstanz (oder „Reinheitsgehalt“) bezeichnet im Suchtmittelrecht den tatsächlichen Wirkstoffanteil eines gefundenen Suchtgiftes, also wie viel des verbotenen Stoffes in reiner Form tatsächlich enthalten ist. Bei Drogen wird fast nie ein reiner Wirkstoff gefunden. Die Substanzen sind üblicherweise gestreckt oder verunreinigt. Daher zählt für die strafrechtliche Bewertung nicht die Gesamtmenge, sondern wie viel reines Suchtgift darin steckt.

Beispiele für Grenzmengen gängiger Suchtmittel bei Straßenqualität

Nachstehend daher eine Tabelle, wann bei üblicher Straßenqualität die Grenzmenge gängiger Suchtgifte überschritten wird. Das Überschreiten der Grenzmenge wird anhand einer chemischen Analyse, welche den Reinheitsgrad des Suchtmittels bestimmt, berechnet. Bereits geringe Abweichungen im Reinheitsgrad können daher erhebliche Auswirkungen auf die Strafhöhe haben.

Bezeichnung Grenzmenge in Gramm Üblicher Reinheitsgehalt Grenzmenge bei Straßenqualität 15-fache Grenzmenge 25-fache Grenzmenge
Marihuana (THCA) 40 10% – 20% 400g – 200g 6.000g – 3.000g 10.000g – 5.000g
Marihuana Delta 9- THC 20 1%
Heroin 3 10% – 25% 12g – 30g 180g – 450g 300g – 750g
Speed 10 10% – 20 % 50g – 100g 750g – 1.500g 1.250g – 2.500g
LSD 0,01 0,0001g pro Einheit ca 100 Einheiten ca. 1.500 Einheiten ca 2.500 Einheiten
Ectasy 30 0,05 pro Einheit 600 Stück ca. 9.000 Einheiten ca 15.000 Einheiten
Kokain 15 50% 30g 450g 750g

Der Unterschied zwischen THCA und Delta 9-THC ist, dass die lebende Pflanze kein THC enthält, sondern THCA. Erst bei der Aushärtung und Trocknung von Cannabis wandelt sich THCA langsam in THC um.

Welche Strafen drohen bei Überschreiten der Grenzmenge?

Die Strafdrohungen im Suchtmittelgesetz (SMG) sind gestaffelt – je nach Menge und Umständen:

  • § 27 SMG (unter der Grenzmenge):
    Besitz für den Eigengebrauch – bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe.
  • § 28 SMG (Vorbereitungshandlungen):
    z. B. Anbau oder Lagerung über der Grenzmenge – bis zu 3 Jahre.
  • § 28a Abs. 1 SMG (Suchtgifthandel):
    Überlassen oder Weitergabe über der Grenzmenge – bis zu 5 Jahre.
  • § 28a Abs. 2 Z 3 SMG (15-fache Überschreitung der Grenzmenge):
    1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • § 28a Abs. 4 Z 3 SMG (25-fache überschreitung der Grenzmenge):
    1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.
  • § 28a Abs. 5 SMG (kriminelle Vereinigung oder Führungsrolle):
    10 bis 20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe.

Zusätzliche Verschärfungen drohen bei:

  • Gewerbsmäßigkeit, also um fortlaufendes Einkommen zu erzielen (§ 70 StGB)
  • Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 278 StGB)

Ausführlichere Informationen zu den genauen Strafen bei Suchtgifthandel finden Sie hier.

Ein Beispiel aus der Praxis

Wer zu Hause eine Cannabis-Plantage mit 400 Pflanzen betreibt und bei der Ernte 800 g Blüten gewinnt, hat bei einem Reinheitsgehalt von 20 % bereits 160 g THCA – das entspricht viermal der Grenzmenge von 40 Gramm. Wird ein Teil davon verkauft, liegt Suchtgifthandel nach § 28a SMG vor. Bei 3 kg Marihuana (entspricht über 600g Reinsubstanz) liegt daher eine 15-fache Überschreitung (§ 28a Abs 2 Zif. 3 SMG) vor. Der Strafrahmen hierfür beträgt 1 bis 10 Jahre Haft. Bei 2 Kilo Kokain (entspricht 1.000g Reinsubstanz), liegt eine 25- fache Überschreitung (§ 28a Abs 4 Zif 3 SMG) vor. Der Strafrahmen hierfür beträgt 1 bis 15 Jahre Haft

Was tun, wenn bei Ihnen Drogen gefunden wurden?

Reden Sie nicht mit der Polizei – reden Sie mit mir.

Viele Mandanten begehen den Fehler, vorschnell Aussagen zu machen, die später gegen sie verwendet werden. Dabei haben Sie das Recht zu schweigen – und sollten davon unbedingt Gebrauch machen, bis ich als Ihr Strafverteidiger im Suchtmittelrecht Akteneinsicht genommen habe.

Fehler bei der Berechnung der Grenzmenge oder beim Nachweis des Vorsatzes können im Prozess entscheidend sein. Bereits ein Fehler von 0,1 Gramm Reinsubstanz kann mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Zudem erlebe ich auch häufig, dass Beschuldigte unter Druck viel mehr zugeben, als die Ermittlungsbehörden Ihnen überhaupt nachweisen können.

Deswegen verweigern Sie die Aussage, bis Sie mit mir als Ihrem Strafverteidiger und Experten im Suchtmittelrecht gesprochen haben.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Was bedeutet die Grenzmenge im Suchtmittelrecht und warum ist sie beim Suchtgifthandel so wichtig ?2026-04-14T10:06:27+02:00

Die Grenzmenge ist eine gesetzlich festgelegte Mindestmenge eines Suchtgiftes (§ 28b SMG). Wird diese Menge überschritten, geht das Gericht von Suchtgifthandel aus, auch ohne konkrete Hinweise auf einen Verkauf. Dadurch gelten deutlich strengere Strafrahmen bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Entscheidend ist immer die Reinsubstanz, nicht die Bruttomenge.

Welche Strafen drohen bei Suchtgifthandel, wenn die Grenzmenge überschritten wurde?2026-04-14T10:06:35+02:00

Beim Suchtgifthandel hängen die Strafen stark davon ab, wie oft die Grenzmenge überschritten wurde. Beispiele aus dem SMG:

  • unter der Grenzmenge (§ 27 SMG): bis zu 1 Jahr
  • Suchtgifthandel über der Grenzmenge (§ 28a Abs 1 SMG): bis zu 5 Jahre
  • 15-fache Überschreitung (§ 28a Abs 2 Z 3 SMG): 1–10 Jahre
  • 25-fache Überschreitung (§ 28a Abs 4 Z 3 SMG): 1–15 Jahre
  • bei krimineller Vereinigung oder führender Rolle: bis zu 20 Jahre oder lebenslang
    Auch Faktoren wie Gewerbsmäßigkeit oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung erhöhen die Strafe erheblich.
Was soll ich tun, wenn mir Suchtgifthandel vorgeworfen wird oder Drogen gefunden wurden?2026-04-14T10:06:47+02:00

Wenn Ihnen Suchtgifthandel vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Sie haben das Recht zu schweigen, bis Ihr Strafverteidiger Akteneinsicht hat. Fehler bei der Berechnung der Grenzmenge oder beim Nachweis des Vorsatzes können das gesamte Verfahren beeinflussen, selbst kleine Abweichungen im Reinheitsgehalt können Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Kontaktieren Sie immer sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Sie Angaben machen.

Rechtsgrundlagen für Suchtmittelrecht

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meinen Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.

Über den Autor

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz ist als Rechtsanwalt in Österreich tätig und berät Privatpersonen sowie Unternehmen in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten. In seinen Beiträgen auf dieser Website erläutert er aktuelle rechtliche Fragestellungen und bereitet juristische Themen verständlich und praxisnah auf.

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