KRONE: Übergriff erfunden – keine Vergewaltigung
Ein schwerwiegender Vergewaltigungsvorwurf gegen einen 15-jährigen Schüler führte zu einem Prozess vor dem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg. Eine 13-jährige Bekannte hatte den Jugendlichen angezeigt, woraufhin die Staatsanwaltschaft intensive Ermittlungen einleitete. Im Verfahren zeigten sich jedoch massive Widersprüche in den Aussagen des mutmaßlichen Opfers. Ein wichtiger Zeuge bestätigte die Version des Angeklagten, zudem widerlegte ein medizinischer Befund die Anschuldigungen.
In dieser rechtlich und menschlich extremen Belastungssituation übernahm der Rechtsanwalt für Strafrecht Mag Sascha Flatz die Verteidigung des Jugendlichen. Durch eine präzise Aufarbeitung der Aktenlage und eine fundierte Argumentation vor Gericht konnte der erfahrene Strafverteidiger die Haltlosigkeit der Vorwürfe lückenlos offenlegen.
Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung vollumfänglich. Das Verfahren endete mit einem glatten Freispruch für den jungen Mandanten. Obwohl die psychischen Folgen der falschen Beschuldigung für den Betroffenen schwer wiegen, markiert dieses Urteil einen entscheidenden Erfolg. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien setzt sich Flatz konsequent für die Rechte Angeklagter ein, um Fehlurteile zu verhindern und die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.



