KRONE: Hitlergruß: Freispruch für Ex-Polizeischülerin
Erfolg im Verbotsgesetz: Rechtskräftiger Freispruch für Ex-Polizeischülerin
In einem brisanten Geschworenenprozess vor dem Landesgericht Linz wurde eine 32-jährige ehemalige Polizeischülerin wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung gemäß § 3g Verbotsgesetz angeklagt. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe, darunter das mehrfache Zeigen des Hitlergrußes sowie das Versenden einschlägiger Medien, drohte der Mandantin eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.
Die Anklage stützte sich maßgeblich auf die Belastungen durch drei ehemalige Mitschülerinnen. Als erfahrener Strafverteidiger konnte Mag. Sascha Flatz jedoch aufzeigen, dass diese Wahrnehmungen exklusiv bei einer kleinen Gruppe lagen, während zahlreiche andere Kameraden und Lehrkräfte keinerlei rechtsradikale Tendenzen bestätigen konnten. Wir legten dar, dass das Versenden einzelner Dateien im privaten Kontext als (wenn auch deplatzierte) Satire und nicht als ideologische Propaganda zu werten war.
Durch die konsequente Verteidigungsstrategie im Strafrecht gelang ein voller Erfolg: Die Geschworenen schenkten der Darstellung der Mandantin Glauben und erkannten die mangelnde Beweislage für eine vorsätzliche Wiederbetätigung. Die Mandantin wurde in allen Kernpunkten rechtskräftig freigesprochen. Dieser Fall unterstreicht, wie entscheidend die Expertise eines spezialisierten Anwalts ist, um selbst bei massiven Belastungen durch Zeugen ein gerechtes Urteil zu erwirken und die Existenz der Beschuldigten zu sichern.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.



