STANDARD: Körperverletzungsprozess um Schauspielerin und Studentenlaptop
Strafrecht Wien: Haftstrafe abgewendet – Diversion bei Anklage wegen schwerer Körperverletzung
In einem Verfahren vor dem Landesgericht Wien standen zwei Studenten wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung gemäß § 84 StGB vor Gericht. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, zwei Gäste in einer Wohnung festgehalten und verletzt zu haben. Angesichts der gesetzlichen Strafdrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe stand für die jungen Männer ihre berufliche und persönliche Zukunft auf dem Spiel.
Die Verteidigungsstrategie von Mag. Sascha Flatz zielte darauf ab, die unklaren Umstände der Tatnacht, geprägt von massiver Alkoholisierung aller Beteiligten und das provokante Verhalten der mutmaßlichen Opfer aufzuzeigen. Trotz eines belastenden medizinischen Gutachtens gelang es uns, im Sinne des Strafrechts eine Lösung zu finden, die eine formelle Verurteilung und damit eine stigmatisierende Vorstrafe verhinderte.
Durch das Verhandlungsgeschick als erfahrener Anwalt konnten wir das Gericht von einer Diversion überzeugen. Anstatt einer drohenden Gefängnisstrafe erhielten die Mandanten eine extrem milde Sanktion in Form einer geringen Schadensgutmachung von lediglich 100 bis 300 Euro. Das Verfahren wurde somit vorläufig eingestellt. Nach Ablauf einer zweijährigen Probezeit wird das Verfahren endgültig beendet, ohne dass eine Eintragung im Strafregister erfolgt. Dieser Erfolg unterstreicht, wie eine konsequente Verteidigung selbst bei schwieriger Beweislage den Weg für eine zweite Chance ohne gerichtliche Vorstrafe ebnen kann.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „derstandard.at„.



