„Bedauerliches“ Ende eines Kindesmissbrauchsprozesses
Erfolg im Sexualstrafrecht: Rechtskräftiger Freispruch bei schwerwiegenden Vorwürfen
In einem hochemotionalen Prozess vor dem Landesgericht Wien vertrat unsere Kanzlei einen 24-jährigen Familienvater, dem schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen gemäß § 206 StGB vorgeworfen wurde. Da bei diesem Delikt eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren droht, stand die gesamte Existenz des Mandanten auf dem Spiel.
In Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, ist eine präzise Analyse der Zeugenaussagen entscheidend. Als spezialisierter Strafverteidiger legte Mag. Sascha Flatz die Widersprüche in den Schilderungen offen und verdeutlichte, dass die Angaben des Kindes für eine Verurteilung nicht ausreichten. Wir konnten dem Schöffensenat darlegen, dass alternative Erklärungen für die Schilderungen des Kindes nicht ausgeschlossen werden konnten und somit keine zweifelsfreie Beweislast vorlag.
Das Gericht folgte unserer Argumentation vollumfänglich: Nach nur kurzer Beratung wurde der Mandant rechtskräftig freigesprochen und umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen. Dieser Erfolg im Strafrecht beweist, dass gerade bei Sexualdelikten die Beauftragung von einem erfahrenen Anwalt unerlässlich ist, um unschuldige Personen vor lebensverändernden Fehlurteilen zu bewahren und ihre Rechte konsequent zu schützen.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „standard.at„.



