KRONE: Liebe zu Callgirl brachte Mann vor Gericht

Strafrecht Wien: Haftstrafe nach versuchter Erpressung erfolgreich abgewendet
Ein emotionaler Ausnahmezustand nach einer enttäuschten Liebe brachte einen 34-Jährigen wegen versuchter Erpressung gemäß § 144 StGB vor das Wiener Landesgericht. Da der Tatbestand eine Drohung mit empfindlichen Nachteilen zur Erlangung von Geld umfasst, drohte dem Mandanten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, ein Callgirl mit der Offenlegung ihrer Tätigkeit gegenüber ihrer Familie erpresst zu haben. Als erfahrener Strafverteidiger konnte Mag. Sascha Flatz jedoch glaubhaft darlegen, dass die Tat nicht aus krimineller Energie, sondern aus reiner Kränkung und „Dummheit aus Verliebtheit“ resultierte. Durch die sofortige Zahlung einer Entschädigung noch im Gerichtssaal wurde ein wesentlicher Schritt zur Schadensgutmachung gesetzt.
Dank einer präzisen Strategie im Strafrecht konnten wir eine langjährige Haftstrafe verhindern. Statt der drohenden Gefängnisstrafe wurde das Verfahren durch einen fachkundigen Anwalt mittels einer Diversion beendet. Der Mandant erhielt lediglich eine geringe Geldauflage und blieb somit ohne formelle Verurteilung. Dieser Erfolg beweist, wie entscheidend eine empathische und zugleich juristisch fundierte Verteidigung ist, um trotz schwerwiegender Vorwürfe die Freiheit des Beschuldigten zu sichern.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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