STANDARD: Prozess um Missbrauch der Bewusstlosen neben dem Würstelstand

Freispruch nach Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Wehrloser
In einem juristisch hochkomplexen Verfahren vor einem Wiener Schöffengericht konnte der Strafverteidiger Mag. Sascha Flatz einen Freispruch für seinen Mandanten erwirken. Dem 41-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, eine aufgrund massiver Alkoholisierung wehrlose Frau im öffentlichen Raum sexuell missbraucht zu haben. Er wurde daher angeklagt wegen sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person gemäß § 205 StGB. Der Strafrahmen dafür beträgt ein bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte bekannte sich nicht schuldig und gab an, den Zustand der Frau aufgrund eigener schwerer Berauschung nicht erkannt zu haben.Der Rechtsanwalt für Strafrecht stützte die Verteidigungsstrategie maßgeblich auf die Einholung medizinischer Gutachten. Diese bestätigten beim Mandanten eine Blutalkoholkonzentration von bis zu 2,4 Promille zum Tatzeitpunkt. Der beigezogene Sachverständige konnte nicht ausschließen, dass sich der Angeklagte in einem Zustand voller Berauschung befand, was seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit massiv beeinträchtigte.Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und fällte ein Urteil im Zweifel zugunsten des Angeklagten. Da die subjektive Tatseite nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte, wurde der Mandant freigesprochen. Dieser Erfolg unterstreicht die Bedeutung einer akribischen Beweisführung durch einen erfahrenen Strafverteidiger im Sexualstrafrecht, um selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen ein gerechtes und sachliches Verfahren sicherzustellen.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „derstandard.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
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