HEUTE: Diät-Schmäh erfolgreich: Keine Strafe für Eiernockerl an Hitler-Geburtstag

Eiernockerl-Posting am 20. April: Ermittlungsverfahren erfolgreich eingestellt
In einem bemerkenswerten Fall zum Verbotsgesetz konnte der Wiener Strafverteidiger Mag. Sascha Flatz die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen seinen Mandanten erwirken. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, durch das Versenden eines Fotos von Eiernockerln an einem 20. April den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt zu haben. Da dieses Gericht im rechtsextremen Kontext oft als Codierung verwendet wird, drohten dem Beschuldigten schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen.
Durch unsere schriftliche Stellungnahme im Ermittlungsverfahren, konnte der Sachverhalt jedoch restlos aufgeklärt werden. Mag. Flatz legte dar, dass das Posting in einem rein privaten Kontext stand und lediglich der Provokation eines Ernährungsberaters im Rahmen einer Diät diente. Der für eine Verurteilung notwendige Vorsatz zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung lag somit nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft folgte der schlüssigen Argumentation der Verteidigung, wonach die Beteiligten keinerlei Kenntnis von der symbolischen Bedeutung des Datums hatten. Dank der präzisen Stellungnahme des Juristen blieb dem Mandanten ein Geschworenenprozess erspart. Dieses Ergebnis unterstreicht die Relevanz einer fachkundigen Vertretung, um strafrechtliche Fehlinterpretationen bereits im Keim abzuwenden.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „heute.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
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