HEUTE: Mildes Urteil – Ex-Putzfrau gründet Firma, staubte 336.000 Euro ab
Ex-Putzfrau gründet Firma, staubte 336.000 Euro ab
Erfolgreiche Verteidigung im Betrugsprozess: Haftstrafe abgewendet
In einem Verfahren vor dem Landesgericht Wien konnte der erfahrene Wiener Strafverteidiger Mag. Sascha Flatz ein bemerkenswertes Ergebnis für seine Mandantin erzielen. Einer 50-jährigen Frau wurde vorgeworfen, als Beitragstäterin an einem großangelegten E-Mail-Betrug beteiligt gewesen zu sein, bei dem ein Schaden von über 336.000 Euro entstand. Sie wurde daher wegen schweren Betrug gemäß § 147 StGB angeklagt und drohte ihr eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
Trotz der massiven Schadenssumme gelang es dem Rechtsanwalt für Strafrecht, die Rolle der Angeklagten im Prozess entscheidend zu relativieren. Mag. Flatz legte dar, dass die vierfache Mutter lediglich als „Handlangerin“ krimineller Hinterleute fungierte und aufgrund ihrer persönlichen Notlage sowie Gutgläubigkeit selbst ausgenutzt wurde. Durch das von der Verteidigung begleitete, reumütige Geständnis und die Aufarbeitung der Hintergründe konnte die individuelle Schuld der Mandantin glaubhaft minimiert werden.
Das Urteil unterstreicht die effektive Verteidigungsstrategie: Während bei derartigen Schadenssummen oft unbedingte Haftstrafen drohen, wurde die Mandantin zu lediglich 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Damit blieb der Frau ein weiterer Gefängnisaufenthalt erspart. Dieses Ergebnis bestätigt die Bedeutung einer kompetenten Vertretung durch einen spezialisierten Strafverteidiger in komplexen Wirtschaftsstrafsachen.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „heute.at„.



