Wer Autotuning oder illegale Umbauten am Fahrzeug vornimmt, ohne diese eintragen zu lassen, riskiert nach § 134 KFG Verwaltungsstrafen bis zu € 10.000,00 oder eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen. Zusätzlich kann die Polizei bei einer Kontrolle Kennzeichen und Zulassung sofort abnehmen, wenn das Fahrzeug die Verkehrssicherheit gefährdet oder zu laut ist. Auch die Versicherung kann Regress fordern, wenn es zu einem Unfall kommt.