Sie haben in Österreich Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie durch das Verschulden einer anderen Person körperlich oder seelisch verletzt wurden, etwa bei einem Unfall, einer Körperverletzung oder einer medizinischen Fehlbehandlung. Grundlage dafür ist § 1325 ABGB. Das Schmerzensgeld dient als Ausgleich für Ihre Schmerzen, den Verlust an Lebensfreude und mögliche Folgeschäden.


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