Vermögen, das ein Ehepartner in die Ehe eingebracht hat oder während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat, wird in der Regel nicht aufgeteilt.
Vermögen, das ein Ehepartner in die Ehe eingebracht hat oder während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat, wird in der Regel nicht aufgeteilt.
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