Beide setzen Vorsatz voraus, jedoch wird Totschlag typischerweise in einer heftigen Gemütsbewegung (Affekt) begangen und ist daher rechtlich milder bewertet.
Beide setzen Vorsatz voraus, jedoch wird Totschlag typischerweise in einer heftigen Gemütsbewegung (Affekt) begangen und ist daher rechtlich milder bewertet.
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