Eigenbedarf liegt vor, wenn Suchtmittel ausschließlich für den eigenen Konsum bestimmt sind. Sobald eine Weitergabe oder Verkauf beabsichtigt ist, spricht man von Suchtgifthandel – mit deutlich höheren Strafdrohungen.
Eigenbedarf liegt vor, wenn Suchtmittel ausschließlich für den eigenen Konsum bestimmt sind. Sobald eine Weitergabe oder Verkauf beabsichtigt ist, spricht man von Suchtgifthandel – mit deutlich höheren Strafdrohungen.
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