KRONE: „Er provozierte uns“ – Polizistin warf Melone in Richtung Motorradfahrer

Kurz zusammengefasst

Freispruch im „Wassermelonen-Fall“

Es war ein ungewöhnlicher Strafantrag vor dem Landesgericht Korneuburg: Unsere Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft wegen versuchter schwerer Körperverletzung (§ 84 Abs 4 StGB) angeklagt. Der Vorwurf wog schwer, sie soll während der Fahrt eine Wassermelone gezielt vor das Motorrad eines Kontrahenten geworfen haben.
Hintergrund war ein hitziger Streit an einer Ampel, bei dem der Biker das Paar im Auto massiv beschimpft und bedroht hatte. Unsere Mandantin beteuerte stets ihre Unschuld: Die Frucht war bei einem Bremsmanöver im Wagen beschädigt worden, tropfte stark und wurde deshalb lediglich im Straßengraben entsorgt. Eine Verletzungsabsicht bestand zu keinem Zeitpunkt.
Durch unsere strategische Strafverteidigung konnten wir das Gericht von der Schilderung unserer Mandantin überzeugen. „Wenn sie ihn tatsächlich hätte verletzen wollen, wäre sie danach wohl geflüchtet“, hielt Rechtsanwalt Sascha Flatz in seinem Plädoyer fest. Tatsächlich suchte das Paar jedoch die direkte Klärung vor Ort.
Das Ergebnis: Das Verfahren endete mit einem glatten Freispruch. Dieser Erfolg war für unsere Mandantin von existenzieller Bedeutung: Bei einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung (Strafrahmen bis zu fünf Jahre) hätte ihr als Polizistin bereits ab einer Strafe von über einem Jahr der automatische Verlust ihres Amtes und die Entlassung gedroht.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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