HEUTE: Attacke aus Langeweile – Teenager prügeln und treten grundlos auf Passanten ein
Kurz zusammengefasst
Mildes Urteil nach brutalen Attacken
Unser Mandant und seine Begleitung gerieten in Wien in eine schwerwiegende tätliche Auseinandersetzung mit Passanten und in weiterer Folge mit der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Wien erhob daraufhin Anklage wegen absichtlich schwerer Körperverletzung (§ 87 StGB), da ein Opfer einen Nasenbeinbruch erlitt und massive Tritte gegen das Knie eines zweiten Geschädigten erfolgten. Zudem wurde gegen unseren Mandanten Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erhoben, da er sich gegen die polizeiliche Festnahme zur Wehr setzte.
Durch ein frühzeitiges Geständnis und unsere Intervention konnten wir erwirken, dass unser Mandant vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. In der Hauptverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien war unser Mandant umfassend geständig. Wir konnten dem Gericht darlegen, dass die Taten maßgeblich auf den Einfluss von Alkohol und Drogen zurückzuführen waren.
Das Ergebnis: Trotz eines gesetzlichen Strafrahmens von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe wurde der von uns vertretene 18-Jährige lediglich zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Im direkten Vergleich erhielt der Mittäter eine mehrjährige unbedingte Haftstrafe. Trotz der Verpflichtung zur Schmerzensgeldzahlung von 4.000 Euro blieb unserem Mandanten durch unsere konsequente Strafverteidigung der Gang ins Gefängnis erspart.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „heute.at„.



